Mithilfe des DigitalPakts Schule wird den deutschen Schulen eine Finanzhilfe von insgesamt 5 Milliarden Euro durch Bund und Länder zur Verfügung gestellt. Diese stammen aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“. Zur Finanzierung erbringen die Länder zusätzlich einen investiven Eigenanteil von mindestens 10%. Fördermittel können bis einschließlich 2024 beantragt werden. Die individuellen Anforderungen werden in den Förderrichtlinien der jeweiligen Bundesländer festgelegt.

Übergeordnetes Ziel ist es, die Digitalisierung an Schulen weiter voranzutreiben, um Heranwachsende bewusst in der Bildung medialer Schlüssel-Kompetenzen zu unterstützen.

Förderungsfähig sind der Ausbau schulinterner IT-Infrastrukturen (schulinterne Vernetzung, Server-Lösung, schulisches WLAN-Netz, etc.),

der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lernstrukturen (Lernplattformen, Cloud-Lösungen, etc.) und

die Implementierung digitaler Anzeige- und Interaktionsgeräte im stationären als auch mobilen Bereich (digitale Tablets, Tafeln, Displays, Notebooks, VR-Brillen, Visualizer, 3D-Drucker, Beamer, Leinwände, Dokumentenkameras, etc.).

Der Weg zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen DigitalPakt Schule führt ganz einfach über den Schulträger.

Dazu melden die entsprechenden Schulen den Bedarf, indem sie ein technisch-pädagogisches Bildungskonzept erstellen und in Zusammenarbeit mit dem Schulträger die Investitionsplanung und ein passendes Wartungskonzept erarbeiten. Daran schließt sich die Anfertigung eines fundierten Medienentwicklungsplans an. Teil jener Dokumentation ist beispielsweise die aktuelle IST-Ausstattung der jeweiligen Schule, die Zielerklärung und Qualitätssicherung, der wichtige Maßnahmekatalog sowie die bedarfsgerechte Fortbildungsplanung und entsprechende Zuweisung von Verantwortlichkeit.

Es ist zu beachten, dass die Vorschriften zur Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt von Bundesland zu Bundesland variieren.

Wenn alle Antrags-Formulare vorliegen, wie geht's es weiter? Die Schulträger bündeln die jeweiligen Anträge und reichen diese an die zuständige Stelle weiter. Die zugeteilte Verwaltungsstelle prüft die Anträge und gibt bestenfalls alle beantragten Fördermittel frei. Diese werden folglich vom Schulträger auf die Schulen verteilt.

Referenzen:
- Grund- und Mittelschule Rotthalmünster
- Grundschule Moosen
- Grundschule Taufkirchen/Vils
- Mittelschule Taufkirchen/Vils


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